Schufa
Die
Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung,
ist ein Unternehmen, welches zahlreiche Daten über die Nutzung
von Bankprodukten und Krediten speichert. Diese Daten werden unter
anderem von Banken und Sparkassen, aber auch von Händlern und
Handyprovidern zur Verfügung gestellt. Sie melden dabei sowohl
aufgenommene Raten- oder Immobilienkredite, auch abgeschlossene
Girokonten oder in Anspruch genommene Kreditkarten werden der Schufa
gemeldet.
Neben der allgemeinen Meldung über die Inanspruchnahme von Krediten oder anderen Bankprodukten melden die Mitgliedsunternehmen auch, wenn ein Kredit nicht (mehr) ordnungsgemäß bedient wird oder wenn er von der Bank sogar gekündigt werden musste. Auch eine nicht bezahlte Handy-Rechnung wird als gekündigter Sollsaldo in die Schufa-Daten aufgenommen. Letztlich melden auch öffentliche Stellen Daten an die Schufa, etwa wenn eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden musste.
Derartige Daten (Insolvenz, Kreditkündigung, Eidesstattliche Versicherung) werden als Negativmerkmale bezeichnet. Sie werden grundsätzlich so lange gespeichert, bis der Schuldner die Forderung begleichen konnte. Doch auch danach wird die Schufa die Daten noch nicht unverzüglich löschen, sondern nach der Erledigung bleiben diese Informationen für weitere drei Jahre sichtbar. Somit sind Kreditvergaben auch für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.
Neben der allgemeinen Meldung über die Inanspruchnahme von Krediten oder anderen Bankprodukten melden die Mitgliedsunternehmen auch, wenn ein Kredit nicht (mehr) ordnungsgemäß bedient wird oder wenn er von der Bank sogar gekündigt werden musste. Auch eine nicht bezahlte Handy-Rechnung wird als gekündigter Sollsaldo in die Schufa-Daten aufgenommen. Letztlich melden auch öffentliche Stellen Daten an die Schufa, etwa wenn eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden musste.
Derartige Daten (Insolvenz, Kreditkündigung, Eidesstattliche Versicherung) werden als Negativmerkmale bezeichnet. Sie werden grundsätzlich so lange gespeichert, bis der Schuldner die Forderung begleichen konnte. Doch auch danach wird die Schufa die Daten noch nicht unverzüglich löschen, sondern nach der Erledigung bleiben diese Informationen für weitere drei Jahre sichtbar. Somit sind Kreditvergaben auch für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.


