Darlehen ohne Schufa

May 10, 2010Posted by Stoner

 
Die Voraussetzungen für den schufafreien Kredit

Um die Bank vor Kreditausfällen möglichst zu schützen, werden für die Vergabe der Kredite gewisse Voraussetzungen gefordert. Wichtigste Voraussetzung ist die Volljährigkeit sowie der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland und einer deutschen Bankverbindung, die für die Ratenbelastung genutzt werden kann. Weiterhin ist es wichtig, dass es sich beim Antragsteller um eine Privatperson mit nichtselbstständiger Beschäftigung handelt.

An Selbstständige wird der schufafreie Kredit ebenso wenig vergeben wie an Freiberufler, da deren Einkommen oft saisonal schwankt und nach Ansicht der Bank somit die Kreditrückzahlung als nicht gesichert angesehen werden kann.

Zum anderen ist es notwendig, dass Antragsteller ein ausreichend hohes Einkommen nachweisen können, welches unter anderem für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten sowie für die Begleichung der Kreditrate genutzt werden kann. Dies wird durch die Erstellung der Haushaltsrechnung überprüft. Vielfach wird sogar ein Einkommen oberhalb der in Deutschland geltenden Pfändungsfreigrenzen gefordert, da nur so eine etwaige Lohnpfändung, die bei ausbleibenden Kreditraten angestrebt werden kann, erfolgreich sein kann.

Um zu ermitteln, welche Pfändungsfreigrenzen im Einzelfall gelten, wird die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen benötigt, um so die unterhaltsberechtigten Personen zu ermitteln. Schließlich erhöht sich die Pfändungsfreigrenze mit jeder Person, die im Haushalt lebt und unterhaltsberechtigt ist.


Keine Kreditvergabe an Arbeitslose und Hausfrauen

Durch die Forderung nach einem eigenen Arbeitseinkommen ist es nicht möglich, dass der schufafreie Kredit an Arbeitslose oder an Hausfrauen vergeben werden kann, auch wenn dies im Internet vielfach propagiert wird. Hierbei handelt es sich meist um unseriöse Angebote, die auf keinen Fall genutzt werden sollten, da lediglich Gebühren anfallen, ein Kredit aber oft nie vergeben wird. Arbeitslose erhalten nämlich nur ein befristetes Einkommen, welches nicht dauerhaft erzielt werden kann. Ist die Frist für das Arbeitslosengeld I abgelaufen, kann nur noch das Arbeitslosengeld II beantragt werden, welches jedoch lediglich eine Grundsicherung darstellt. Hausfrauen hingegen erhalten gar kein Einkommen, so dass die Finanzierung der Kreditrate nicht belegt werden kann.